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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Agentur Feuerkopf

Christoph Schulz

Wachtersflurstraße 4

96317 Kronach

Deutschland

nachfolgend: Anbieter

ALLGEMEINER TEIL

Geltungsbereich und Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem

Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.

Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der

Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich

ausschließlich an Unternehmer.

Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten.

Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden

individuell abgeschlossenen Vertrag.

Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z. B. auch Online-

Shops, ein.

Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an

Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt

hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für

ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

Vertragsschluss

Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine

Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt

eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem

Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig,

eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf

dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche überprüfung der

Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag

zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein

Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster,

gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem

Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und

zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden

ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen.

Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach

Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der

Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu

stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden

Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge

vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.

Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Grafiken,

Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas

anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht

er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der

urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu

verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.

Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch

entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.

Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist

der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte)

verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber

dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das

Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte,

Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird

insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom

Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des

herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem

Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren

Suche) in Rechnung stellen.

Abnahme

Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet

die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des

Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.

Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab

Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände

eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen

wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines

Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

Vergütung

Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des

Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.

Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen

Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die

Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der

Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung.

Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des

Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird

sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.

Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine M.ngelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim

Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese

Verj.hrungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der

Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht

erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche

Mängelgewährleistung unberührt.

Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach

begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind

solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei

grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung,

insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für

seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von

Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

LEISTUNGEN FÜR WEBSEITEN

Erstellung von Webseiten anhand agiler Methoden

Die Erstellung von Webseiten erfolgt anhand agiler Methoden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von

Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten

(z. B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und / oder gestalterischen Vorgaben

des Kunden. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten

sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, sind die erstellten Webseiten für

Mobilgeräte optimiert.

Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, sind die Erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer

jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).

Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B.

SSL / TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger

Zusatzdokumentation sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies individualvertraglich ausdrücklich

vereinbart wurde.

Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Wünsche einbringen, soweit diese vom

ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des

ursprünglichen Vertrags, wenn der Anbieter und der Kunde in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im

Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen / Positionen bzw. zur

Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z. B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen

müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart haben, ist

nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich.

Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung

veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

Erstellung von Webseiten mittels Lasten- und Pflichtenheft

Sofern die Erstellung einer Webseite unter Verwendung eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt

abweichend von der vorangegangenen Ziffer Folgendes:

Neben den zwischen dem Anbieter und dem Kunden individualvertraglich geschlossenen Vereinbarungen

wird der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen durch ein vom Kunden erstelltes,

ausführliches Lastenheft bestimmt. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die im

Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar und frei von

Widersprüchen sind. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche .berprüfung der Kundenwünsche vornehmen.

Sollte der Anbieter erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer

Webseite eignen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden

Vorschlag für eine Ergänzung und / oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde wird in diesem

Fall zu den Vorschlägen des Anbieters hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums

schriftlich Stellung nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Anbieter verbindlich

schriftlich bestätigen. Sind sich der Anbieter und der Kunde hinsichtlich des Lastenhefts einig, werden dessen

Inhalte Vertragsbestandteil.

Anhand des Lastenhefts erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und /

oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach dessen

Fertigstellung legt der Anbieter dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das

vom Anbieter erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen.

Der Anbieter verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei

Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters endgültig nicht

einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw.

vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit der Erstellung des Lasten- und / oder Pflichtenheft

entstandenen Honorare und / oder Aufwendungen des Anbieters sind in diesem Fall vom Kunden

angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort

beschriebenen Leistungen als zwischen dem Anbieter und dem Kunden endgültig vereinbart. Jegliche

Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen schriftlicher

Individualvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden erstellt der Anbieter die Webseite unter Beachtung der

vereinbarten Vorgaben. Der Anbieter erbringt keine über die Vereinbarungen des Pflichtenhefts

hinausgehende Leistungen. Der Anbieter erbringt grundsätzlich auch keine Minderleistungen zu den im vom

Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen.

Der Anbieter stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die

Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht

unverzüglich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon

bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und /

oder per E-Mail zukommen zu lassen und / oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen.

Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseite sind im Übrigen Gegenstand

individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren

Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und

das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter

schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche

.berprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig,

korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B.

Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde

sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf

hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem

Kunden zu erbringen.

Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde

dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der

Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas

anderes vereinbart wurde.

Wartung und Pflege von Webseiten

Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden

Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung

von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss

der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende

Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.

Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene

Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter.

Weitere Details, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel

sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch

eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht

gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder

den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen

des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des

Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite,

insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der

Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

BERATUNG UND CONSULTING

Beratungsleistungen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im

Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem

Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.

Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes

Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der

Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

GESTALTUNG UND DESIGN

Logogestaltung und -Konzeption

Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu

stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm

gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter

dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und

Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die

Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der

aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des

Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine

.berprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der

Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts

erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur

Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den

hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei

Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und

Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht

der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese

gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des

Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte

weitergegeben werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme

des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat

zugesandt.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten

Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen

Vereinbarung zwischen den Parteien.

Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine

Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Print-Design

Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich

die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausgestaltung von

Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-

Entwürfen). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im

Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem

Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst

eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese

Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in

der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf

Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die

Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der

aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des

Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die

Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom

ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des

ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur

zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen

müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme

des Werks auffordern.

Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der

Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts

erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in

geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von

Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter

gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht

nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der

Anbieter bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen

nur die Übergabe einer Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf

Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, InDesign).

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Rechteeinräumung/Eigenwerbung

Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den

entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht

ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das

Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und

auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne

dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und

im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein

Entgeltanspruch zusteht.

Vertraulichkeit

Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen,

Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive

Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige

urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten,

streng vertraulich behandeln.

Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.

Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den

vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Sonstiges

Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den

Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;

ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Bei der Beauftragung von künstlerischen Leistungen ist in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse

zu zahlen. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden und zu bezahlen.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im Gesetz über die Sozialversicherung

selbstständiger Künstler und Publizisten (KSVG) festgeschrieben ist. Der Anbieter hat auf Höhe und Umfang

dieser Abgabe keinen Einfluss.

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der

Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und

unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber

spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht

innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die

Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des

Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der

Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung

Vorrang.

Stand: 1. Februar 2025

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