AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Agentur Feuerkopf
Christoph Schulz
Wachtersflurstraße 4
96317 Kronach
Deutschland
nachfolgend: Anbieter
ALLGEMEINER TEIL
Geltungsbereich und Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem
Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich
ausschließlich an Unternehmer.
Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden
individuell abgeschlossenen Vertrag.
Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z. B. auch Online-
Shops, ein.
Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an
Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt
hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für
ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Vertragsschluss
Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine
Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem
Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig,
eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf
dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche überprüfung der
Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag
zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein
Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster,
gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem
Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und
zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden
ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen.
Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach
Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der
Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu
stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge
vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.
Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Grafiken,
Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht
er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der
urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu
verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.
Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch
entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.
Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist
der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte)
verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber
dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das
Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte,
Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird
insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom
Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des
herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem
Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren
Suche) in Rechnung stellen.
Abnahme
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet
die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab
Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände
eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen
wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines
Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des
Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen
Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die
Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der
Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung.
Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des
Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird
sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.
Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine M.ngelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim
Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verj.hrungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht
erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche
Mängelgewährleistung unberührt.
Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach
begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind
solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung,
insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für
seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von
Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
LEISTUNGEN FÜR WEBSEITEN
Erstellung von Webseiten anhand agiler Methoden
Die Erstellung von Webseiten erfolgt anhand agiler Methoden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von
Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten
(z. B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und / oder gestalterischen Vorgaben
des Kunden. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten
sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, sind die erstellten Webseiten für
Mobilgeräte optimiert.
Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, sind die Erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer
jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B.
SSL / TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger
Zusatzdokumentation sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies individualvertraglich ausdrücklich
vereinbart wurde.
Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Wünsche einbringen, soweit diese vom
ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des
ursprünglichen Vertrags, wenn der Anbieter und der Kunde in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im
Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen / Positionen bzw. zur
Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z. B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen
müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart haben, ist
nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich.
Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung
veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Erstellung von Webseiten mittels Lasten- und Pflichtenheft
Sofern die Erstellung einer Webseite unter Verwendung eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt
abweichend von der vorangegangenen Ziffer Folgendes:
Neben den zwischen dem Anbieter und dem Kunden individualvertraglich geschlossenen Vereinbarungen
wird der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen durch ein vom Kunden erstelltes,
ausführliches Lastenheft bestimmt. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die im
Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar und frei von
Widersprüchen sind. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche .berprüfung der Kundenwünsche vornehmen.
Sollte der Anbieter erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer
Webseite eignen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden
Vorschlag für eine Ergänzung und / oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde wird in diesem
Fall zu den Vorschlägen des Anbieters hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums
schriftlich Stellung nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Anbieter verbindlich
schriftlich bestätigen. Sind sich der Anbieter und der Kunde hinsichtlich des Lastenhefts einig, werden dessen
Inhalte Vertragsbestandteil.
Anhand des Lastenhefts erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und /
oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach dessen
Fertigstellung legt der Anbieter dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das
vom Anbieter erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen.
Der Anbieter verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei
Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters endgültig nicht
einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw.
vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit der Erstellung des Lasten- und / oder Pflichtenheft
entstandenen Honorare und / oder Aufwendungen des Anbieters sind in diesem Fall vom Kunden
angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort
beschriebenen Leistungen als zwischen dem Anbieter und dem Kunden endgültig vereinbart. Jegliche
Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen schriftlicher
Individualvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden erstellt der Anbieter die Webseite unter Beachtung der
vereinbarten Vorgaben. Der Anbieter erbringt keine über die Vereinbarungen des Pflichtenhefts
hinausgehende Leistungen. Der Anbieter erbringt grundsätzlich auch keine Minderleistungen zu den im vom
Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen.
Der Anbieter stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die
Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht
unverzüglich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon
bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und /
oder per E-Mail zukommen zu lassen und / oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen.
Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseite sind im Übrigen Gegenstand
individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren
Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und
das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter
schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche
.berprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig,
korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B.
Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde
sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf
hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem
Kunden zu erbringen.
Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde
dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der
Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas
anderes vereinbart wurde.
Wartung und Pflege von Webseiten
Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung
von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss
der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende
Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.
Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene
Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter.
Weitere Details, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel
sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch
eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht
gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder
den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen
des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des
Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite,
insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
BERATUNG UND CONSULTING
Beratungsleistungen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im
Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem
Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.
Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes
Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
GESTALTUNG UND DESIGN
Logogestaltung und -Konzeption
Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu
stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm
gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter
dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und
Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die
Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der
aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des
Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine
.berprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der
Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts
erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur
Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den
hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei
Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und
Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht
der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese
gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des
Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte
weitergegeben werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme
des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat
zugesandt.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten
Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien.
Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine
Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Print-Design
Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich
die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausgestaltung von
Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-
Entwürfen). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im
Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem
Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst
eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese
Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in
der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf
Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die
Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der
aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des
Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die
Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom
ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des
ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur
zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen
müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme
des Werks auffordern.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der
Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts
erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in
geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von
Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter
gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht
nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der
Anbieter bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen
nur die Übergabe einer Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf
Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, InDesign).
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Rechteeinräumung/Eigenwerbung
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den
entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht
ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das
Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und
auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne
dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und
im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein
Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen,
Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive
Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige
urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten,
streng vertraulich behandeln.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.
Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den
vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Sonstiges
Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den
Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;
ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Bei der Beauftragung von künstlerischen Leistungen ist in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse
zu zahlen. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden und zu bezahlen.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im Gesetz über die Sozialversicherung
selbstständiger Künstler und Publizisten (KSVG) festgeschrieben ist. Der Anbieter hat auf Höhe und Umfang
dieser Abgabe keinen Einfluss.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der
Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und
unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber
spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht
innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die
Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des
Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der
Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung
Vorrang.
Stand: 1. Februar 2025